Beistandspersonen
Beistandschaften werden von der KESB zum Schutz von Menschen angeordnet, die für ihre Angelegenheiten nicht oder nur teilweise selbst einstehen können.
Private Beistandspersonen (priBe) und Berufsbeistandspersonen (Mandatszentrum)
Als Beiständin oder Beistand kann jede natürliche Person ernannt werden, welche die für die vorgesehenen Aufgaben notwendigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen vorweisen kann (Art. 400 ZGB). Das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz führt ein Mandatszentrum. Mandate, welche die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde nicht an private Beistandspersonen übertragen kann, werden durch Berufsbeistandspersonen des Mandatszentrum geführt.
Montag bis Dienstag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Mittwoch 14:00 - 17:00
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Am Montagvormittag,
29. Juni 2026, ist das Amt
für Kindes- und Erwachsenenschutz
aufgrund einer internen
Weiterbildung ab 10:00 Uhr
geschlossen. Ab 14:00 Uhr sind
wir zu den gewohnten
Öffnungszeiten wieder für Sie
erreichbar.
Telefonzeiten:
Montag und Dienstag:
09:00 – 11:45 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:
Vormittag geschlossen
14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag und Freitag:
09:00 – 11:45 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
