Landschaft
Die einmalige und charakteristische Landschaft des Kantons Zug soll erhalten und gefördert werden. Bauten und Anlagen sollen sich in ihre Umgebung einpassen. Ein besonderes Augenmerk und erhöhte Anforderungen gelten dabei in Gebieten der Moorlandschaften, der BLN-Objekte und der Seeuferschutzzonen.
News
01.04.2025
MEDIENMITTEILUNG
Zug und Cham unterstützen temporär das Zivilstandsamt Kreis Baar
Die Zivilstandsämter der Kreise Zug und Cham übernehmen per 1. Mai 2025 gemeinsam die ausserordentliche Stellvertretung des Zivilstandsamts Kreis Baar. Damit endet die im November 2024 in Kraft get...
27.03.2025
MEDIENMITTEILUNG
Hundeleinenpflicht im Wald und am Waldrand von April bis Juli
Im Kanton Zug gilt seit diesem Jahr eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand – jeweils vom 1. April bis zum 31. Juli. Diese Regelung, die in den umliegenden Kantonen bereits eingeführt ...
23.03.2025
INFORMATION
«Kirschen, Krypto und Klischees»: Der Gastkanton Zug räumt am Sechseläuten mi...
Gastauftritt am Zürcher Sechseläuten vom Freitag, 25. April 2025 bis Montag, 28. April 2025

