26.02.2026, Medienmitteilung
Fördergesuche zur Standortentwicklung ab sofort einreichbar
Der Regierungsrat hat die Standortentwicklungsverordnung (SEVO) leicht angepasst und per sofort in Kraft gesetzt. Damit können Unternehmen ab heute Fördergesuche für
Massnahmen zur Nachhaltigkeit und Innovation einreichen. Das Antragsformular mit dem zugehörigen Merkblatt steht auf der Webseite des Direktionssekretariats der Finanzdirektion zur Verfügung. Ausgefüllt kann es dort zusammen mit den Beilagen bis am 31. Mai 2026 elektronisch eingereicht werden.
Mit dem Gesetz über Standortentwicklung (GSE) und der angepassten SEVO verfügt der Kanton Zug über ein gezieltes Instrument zur Förderung von Innovation und Nachhaltigkeit. Die wirkungsorientierte Nachhaltigkeitsförderung unterstützt Unternehmen, die die Intensität ihrer vorgelagerten Treibhausgasemissionen (Scope 3, eingekaufte Waren und Dienstleistungen) so reduzieren, dass dadurch mindestens 50 000 Tonnen CO₂-Äquivalente eingespart werden. Pro eingesparte Tonne werden 30 Franken ausgerichtet. Die aufwandseitige Innovationsförderung fördert Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Als Bemessungsgrundlage gelten die qualifizierenden Personalaufwendungen zuzüglich eines pauschalen Infrastrukturzuschlags von 35 Prozent; auf diese Gesamtbasis wird ein Fördersatz von 25 Prozent angewendet. Auch in der Schweiz durchgeführte klinische Studien werden gefördert. Aus verfahrensökonomischen Gründen werden Förderbeiträge nur ausgerichtet, wenn der jährliche Förderbeitrag pro Unternehmen 7500 Franken übersteigt. «Der Kanton Zug setzt mit diesem Förderprogramm ein klares Signal: Wir stärken Unternehmen, die bereit sind, in Innovation und Nachhaltigkeit zu investieren, und sichern damit unsere Standortattraktivität langfristig ab», erklärt Finanzdirektor Heinz Tännler.
Elektronische Gesuchseinreichung
Das Antragsformular sowie das Merkblatt, der Gesetzes- und der Verordnungstext können auf der eigens dafür eingerichteten Webseite des Direktionssekretariats der Finanzdirektion heruntergeladen werden: www.zg.ch/gse. Das Merkblatt bietet zusätzliche Hilfestellung für das grundsätzlich selbsterklärende Excel-Formular. Darüber hinausgehende Fragen können per E-Mail an gse-hotline@zg.ch gerichtet werden. Das ausgefüllte Gesuchsformular und die erforderlichen PDF-Beilagen können über eine gesicherte Verbindung hochgeladen werden und werden automatisch mit einer Abgabequittung bestätigt. Die einge-eichten Unterlagen erhalten dadurch den Status eines eingeschriebenen Briefs.
Einreichung bis 31. Mai 2026
Die Gesuche können bis 31. Mai 2026 eingereicht werden. Die Beurteilung erfolgt bis spätestens Ende August 2026. Ein allfälliger Förderbeitrag wird unter Vorbehalt gesprochen, da die definitive Betragszuteilung erst nach Prüfung aller Gesuche erfolgen kann. Sollte die Summe der gesprochenen Beiträge den verfügbaren Gesamtbetrag von 150 Millionen Franken pro Jahr übersteigen, müssten die Beiträge gemäss § 10 der SEVO gekürzt werden. Die definitiven Auszahlungsbeträge werden im November festgelegt und danach ausbezahlt. «Ich lade alle Unternehmen im Kanton Zug ausdrücklich ein, diese Möglichkeit zu nutzen. Das Verfahren ist vollständig digital, effizient und transparent. Wer bis am 31. Mai 2026 ein vollständiges Gesuch einreicht, erhält noch vor Jahresende Klarheit über seinen Förderbeitrag», hält Tännler fest.
Anfragen zu Anspruchsvoraussetzungen und operativer Abwicklung sind ausschliesslich per E-Mail an gse-hotline@zg.ch zu richten.
