21.05.2026, Medienmitteilung
Zweite Zuger Inklusive Landsgemeinde rückt Arbeit in den Fokus
Nach der erfolgreichen Premiere 2024 führt der Kanton Zug am 18. Juni 2026 die zweite Zuger Inklusive Landsgemeinde durch. Menschen mit Behinderung diskutieren mit Mitgliedern des Kantonsrats über Inklusion im Arbeitsmarkt und überreichen der Politik konkrete Anliegen.
An der Zuger Inklusiven Landsgemeinde (ZILG) diskutieren Menschen mit Behinderungen im Kantonsratssaal mit Mitgliedern des Kantonsrats. Unter dem Motto «Arbeit im Fokus, Inklusion im Zentrum» bringen die Teilnehmenden der zweiten ZILG mehrere ausgearbeitete Vorstösse in die Debatte ein. Diese adressieren den Zugang zum Arbeitsmarkt und die Gleichstellung im Berufsleben. Der Anlass wird per Livestream übertragen.
Von der Betroffenheit zur politischen Forderung
Der Wunsch nach einer Fortsetzung war nach der ersten Inklusiven Landsgemeinde 2024 allerseits gross. «Bleiben Sie beharrlich und verschaffen Sie sich Gehör», ermutigte Regierungsrat Andreas Hostettler die Teilnehmenden im September 2024. Die zweite ZILG entwickelt das Format nun weiter: Die Betroffenen übergeben der Politik konkrete Anliegen, die vom Kantonsrat weiterverfolgt werden können. Entwickelt wurden die Anliegen von den Betroffenen in einer Reihe von Workshops, die der Veranstaltung vorausgingen.
Inklusion im Arbeitsmarkt: Handlungsbedarf bleibt hoch
Trotz Fortschritten bestehen für Menschen mit Behinderungen weiterhin Hürden beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Während 84 Prozent der Bevölkerung ohne Behinderung im Erwerbsalter berufstätig sind, fällt vielen qualifizierten Fachkräften mit Behinderung der Eintritt in den Arbeitsmarkt schwer. «Menschen mit Behinderung sind wertvolle und fähige Mitarbeitende. Trotzdem finden auch gut ausgebildete Fachkräfte keine Arbeitsstelle», sagte Silvio Zgraggen, Teilnehmer der ersten ZILG, in der damaligen Debatte. Diesen Handlungsbedarf nimmt die zweite Zuger Inklusive Landsgemeinde auf und heisst dazu auch Vertretende aus Wirtschaft und Gewerbe herzlich willkommen.
Politischer Dialog auf Augenhöhe
Artikel 29 der UNO-Behindertenrechtskonvention verankert das Recht von Menschen mit Behinderung, am politischen Geschehen teilzunehmen. Die Zuger Inklusive Landsgemeinde macht dieses Recht sichtbar und verschafft ihm politisches Gewicht. Das Format ist schweizweit einzigartig: Anders als bei Behindertensessionen in anderen Kantonen oder auf Bundesebene sind an der ZILG Mitglieder aller Fraktionen des Parlaments anwesend, nehmen die Anliegen entgegen und beziehen Stellung dazu. «Der Anlass fördert den Diskurs, schafft Sichtbarkeit für die Herausforderungen von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt und ermöglicht, dass die Forderungen der Betroffenen Eingang in den politischen Prozess finden», so Regierungsrat Andreas Hostettler.
Weitere Informationen
Bilder
An der ersten inklusiven Landsgemeinde im Kanton Zug diskutierten Zugerinnen und Zuger mit Behinderungen mit politischen Vertretenden über die Themen Arbeit, Wohnen und politische Partizipation. Bild: Sandro Imhasly
Das Anliegen von Brigitte Attiger an der ersten Zuger Inklusiven Landsgemeinde war eine faire Bezahlung für ihre geleistete Arbeit. Darauf machte sie in ihrem Votum aufmerksam. Bild: Sandro Imhasly
Gemäss Silvio Zgraggen gibt es viele Personen mit Behinderungen, die trotz guter Qualifikationen keine Arbeitsstelle finden. Bild: Sandro Imhasly
Kontakt
Andreas Hostettler
Landammann, Direktionsvorsteher Direktion des Innern
+41 41 594 58 72 andreas.hostettler@zg.ch