01.04.2025, Medienmitteilung
Zug und Cham unterstützen temporär das Zivilstandsamt Kreis Baar
Die Zivilstandsämter der Kreise Zug und Cham übernehmen per 1. Mai 2025 gemeinsam die ausserordentliche Stellvertretung des Zivilstandsamts Kreis Baar. Damit endet die im November 2024 in Kraft getretene Sachwaltung durch die kantonale Aufsichtsbehörde.
In Absprache mit der kantonalen Aufsichtsbehörde übernehmen die Stadt Zug und die Einwohnergemeinde Cham gemeinsam und in enger Zusammenarbeit mit der Einwohnergemeinde Baar vorübergehend die Leitung des Zivilstandsamts Kreis Baar. Die Aufgaben vor Ort werden in erster Linie von den bestehenden Mitarbeitenden des Zivilstandskreises Baar wahrgenommen, diese werden dabei aber von Mitarbeitenden der anderen beiden Zivilstandskreise unterstützt. Aufgrund dieser Unterstützungsbereitschaft aus Zug und Cham hebt der Regierungsrat mit Beschluss vom 1. April 2025 die im November 2024 eingesetzte Sachwaltung des Zivilstandsamts Kreis Baar durch die kantonale Aufsichtsbehörde per Ende April 2025 auf.
Die ausserordentliche Co-Stellvertretung durch die Zivilstandsämter der Kreise Zug und Cham ist befristet bis maximal Ende 2025. «Wir sind dankbar für das engagierte Mitwirken der Stadt Zug und der Einwohnergemeinde Cham sowie für die gute Zusammenarbeit zur Aufrechterhaltung des Zivilstandsamts Kreis Baar und schätzen deren Einsatz sehr», sagt der Baarer Gemeindepräsident Walter Lipp. Die Einwohnergemeinde Baar setzt alles daran, spätestens ab Januar 2026 die Leitung des Zivilstandsamts Kreis Baar wieder selbst wahrnehmen zu können und den Betrieb wieder eigenständig sicherzustellen.
Nächste Standortbestimmung Ende August 2025
Die Situation wird durch die Direktion des Innern weiterhin regelmässig überprüft. Sollte die Einwohnergemeinde Baar bis 31. August 2025 nicht darlegen können, wie sie die Leitung und den Betrieb des Zivilstandsamts Kreis Baar per 1. Januar 2026 wieder eigenständig wahrnehmen kann, wird der Kanton unter Einbezug der Gemeinden eine Neuorganisation der Zivilstandskreise im Kanton Zug prüfen.
Bevölkerung nicht betroffen – abgesehen von Trauungen
Die Dienstleistungen und Aufgaben des Zivilstandsamts Baar können dank dieser Zwischenlösung vorerst weiterhin vor Ort in Baar erbracht werden. Eine Ausnahme bilden nach wie vor Trauungen: Heiratswillige Paare aus Baar, Neuheim und Menzingen, die für den Zeitraum der ausserordentlichen Stellvertretung einen Trautermin wünschen, werden gebeten, sich an Zug, Cham oder ein anderes Zivilstandsamt in der Schweiz zu wenden. Sie sind weder an die Gemeinde- noch an die Kantonsgrenzen gebunden. Das gesetzlich vorgeschriebene Ehevorbereitungsverfahren ist jedoch zwingend in Baar durchzuführen.
Kontakt
Lukas Langhart
Kommunikationsbeauftragter Direktion des Innern
+41 41 594 23 42 lukas.langhart@zg.ch