16.04.2025, Information
Infos des Regierungsrats
Hier finden Sie die aktuellen Informationen aus dem Zuger Regierungsrat.
Vernehmlassung zur Änderung des Publikationsgesetzes eröffnet
Der Regierungsrat hat die Staatskanzlei beauftragt, den Entwurf zur Änderung des Publikationsgesetzes in die Vernehmlassung zu geben. Die vorliegende Revision soll für das gedruckte Amtsblatt (P-Amtsblatt) ein entgeltliches Abonnement ermöglichen. Zudem soll die heute schon bestehende Möglichkeit, dass das P-Amtsblatt einen nichtamtlichen Anzeigenteil («Marktblatt») enthalten kann, dahingehend präzisiert werden, dass das P-Amtsblatt im Grundsatz das «Marktblatt» enthalten soll, wobei die Umsetzung davon abhängig gemacht wird, ob dessen Publikation durch Vertrag Dritten übertragen werden kann. Mit der Änderung des Publikationsgesetzes soll das teilerheblich erklärte Postulat betreffend Wiedereinführung eines gedruckten Amtsblatts mit Marktblatt (Vorlage Nr. 3602.1 – 17390) – soweit möglich – umgesetzt werden.
Der Regierungsrat lädt die kantonalen Parteien und die Gemeinden des Kantons Zug ein, zur Gesetzesänderung Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. Juni 2025. Die Vernehmlassungsunterlagen sind erhältlich unter:
Kontakt
Tobias Moser, Landschreiber
T +41 41 594 10 81, tobias.moser@zg.ch