Schutzdienst leisten

Der Zivilschutz schützt die Bevölkerung bei Katastrophen und Notlagen. Er gilt als Ersatzdienst für den Militärdienst und nimmt auch freiwillige Männer und Frauen auf.

Zivilschutzleistende mit Funkgerät TPH900

Auslandabwesenheit

Sie planen einen längeren Aufenthalt im Ausland? Hier erfahren Sie, ob Sie ein Gesuch stellen und wie Sie vorgehen müssen.

Sie müssen kein Gesuch stellen.

Pflichten vor der Ausreise
Die Postzustellung in der Schweiz muss gewährleistet sein. Sollte der Dienst in die Zeit des Auslandaufenthaltes fallen, muss rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch eingereicht werden.

Wenn Sie einen längeren Auslandaufenthalt planen und sich in der Schweiz zivilrechtlich abmelden, müssen Sie bei der Zivilschutzstelle des Wohnortes ein Gesuch um Auslandurlaub (PDF) einreichen.
 

Folgende Unterlagen sind beizulegen

  • Gesuch um Auslandurlaub
  • Dienstbüchlein
  • Immatrikulationsbestätigung / Arbeitsvertrag


Pflichten vor der Ausreise

  • Absolvierung der Dienstpflicht
  • Bezahlung von Wehrpflichtersatz
  • Hinterlegung der Ausrüstung/Waffe in der Retablierungsstelle
  • zivilrechtliche Abmeldung bei der Wohngemeinde


Dem Gesuch (PDF) um Auslandurlaub wird entsprochen, wenn die sich daraus ergebenden Pflichten erfüllt sind.

Kontakt

Zivilschutzorganisation

Kontaktformular
Anschrift
Zivilschutzorganisation
Ausbildungszentrum Schönau
Lorzenstrasse 4
6330 Cham
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
07:30 - 11:45
13:30 - 17:00

Anfahrt
ZVB Bus Linie 643, Haltestelle «Hagendorn Hofmatt», ca. 10 Minuten Fussmarsch. Wegweiser «Zivilschutz» ab Lindencham. Gebührenfreie Parkplätze sind beim Ausbildungszentrum vorhanden.

Telefonnummer
+41 41 594 33 33