Rückzahlung des Kostenvorschusses bei Obsiegen

Obsiegen Sie als beschwerdeführende Partei in einem kostenpflichtigen Verfahren ganz oder teilweise, erhalten Sie den geleisteten Kostenvorschuss anteilsmässig zurück. Die Rückzahlung erfolgt, sobald das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig ist.

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