Am Ende der Primarstufe werden die Schülerinnen und Schüler jener Schulart der kooperativen Oberstufe (Werkschule, Realschule, Sekundarschule) zugewiesen, in der sie am besten gefördert werden können.

Wechsel der Schulart

Als Wechsel der Schulart gelten der Wechsel von der Real- in die Sekundarschule sowie der Wechsel von der Sekundar-​ in die Realschule.

 

Formulare:

  • Der Wechsel der Schulart erfolgt auf Beginn eines Schuljahres.
  • Ist eine deutliche Unter-​ oder Überforderung feststellbar, ist ausnahmsweise auf Empfehlung des Lehrpersonenteams der betreffenden Schülerin bzw. des betreffenden Schülers sowie im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten ein Wechsel der Schulart während des Schuljahres möglich.

Massgebend für den Wechsel der Schulart ist eine Gesamtauslegeordnung über den Leistungsstand der Schülerin, des Schülers und eine Beurteilung der mutmasslichen Entwicklung. Die Gesamtbeurteilung der Schülerin, des Schülers beinhaltet folgende Kriterien:

 

  • Die fachlichen Kompetenzen (inkl. methodische Kompetenzen) in den Fachbereichen Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik, «Natur und Technik», «Räume, Zeiten, Gesellschaften» unter Berücksichtigung der Niveauzugehörigkeit und der Leistungsentwicklung;
  • Die personalen und sozialen Kompetenzen;
  • Die Neigungen und Interessen.

Realschülerinnen, Realschüler können in die nächste Klasse der Sekundarschule wechseln, wenn sie in den Fachbereichen Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik, «Natur und Technik», «Räume, Zeiten, Gesellschaften» überwiegend gute Leistungen erbringen. Bei der Leistungsbeurteilung sind die Niveauzugehörigkeit und die Leistungsentwicklung mit zu berücksichtigen.

Sekundarschülerinnen, Sekundarschüler wechseln in die nächste Klasse der Realschule, wenn sie in den Fachbereichen Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik, «Natur und Technik», «Räume, Zeiten, Gesellschaften» überwiegend ungenügende Leistungen erbringen. Bei der Leistungsbeurteilung sind die Niveauzugehörigkeit und die Leistungsentwicklung mit zu berücksichtigen.

Der Besuch eines höheren bzw. tieferen Niveaus in den Niveaufächern allein ist für den Schulartenwechsel nicht ausschlaggebend, sondern lediglich eines von verschiedenen Kriterien. Die Leistungen in den Niveaufächern werden aber in die Gesamtbeurteilung eingebettet und so mitberücksichtigt. Sekundarschülerinnen und -​schüler können mit dieser Regelung in den Niveaufächern das Niveau B besuchen, wenn die Gesamtbeurteilung sie als Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule bestätigt. Umgekehrt können Realschülerinnen und -​schüler grundsätzlich die Schulart wechseln, auch wenn sie in den Niveaufächern das Niveau B besuchen, sofern die Gesamtbeurteilung dies als angezeigt erscheinen lässt.

Das Lehrpersonenteam der betreffenden Schülerin bzw. des betreffenden Schülers hat beim Wechsel der Schulart zu beurteilen, ob die Voraussetzungen für einen Wechsel der Schulart gegeben sind oder nicht. Das Lehrerteam und die Erziehungsberechtigten entscheiden gemeinsam.

Können sich das Lehrpersonenteam der betreffenden Schülerin bzw. des betreffenden Schülers und die Erziehungsberechtigten nicht über einen Wechsel der Schulart einigen, entscheidet die Rektorin, der Rektor.

Niveaufächer

In den Fächern Mathematik und Englisch werden im Sinne einer Förderung individueller Fähigkeiten schulartenübergreifende Niveaukurse mit unterschiedlichen Leistungsanforderungen geführt. Zusätzlich können die Gemeinden wählen, ob sie Deutsch und/oder Französisch als Niveaufach führen wollen. Durch das Anbieten von Niveaukursen können in diesen Fächern Leistungsunterschiede sowie individuelle Fähigkeiten der Jugendlichen besser berücksichtigt werden. Alle übrigen Fächer werden ohne Aufteilung in Niveaukurse in der Klasse unterrichtet.

 

Die Fächer Mathematik, Deutsch, Englisch und Französisch werden verbindlich im Lernstudio geführt. Das Lernstudio umfasst Inputräume und (individuelle) Arbeitsplätze. Im Inputraum findet der angeleitete Unterricht in Gruppen bzw. Niveaukursen statt. Die anschliessende Vertiefung erfolgt am (individuellen) Arbeitsplatz. Im Lernstudio arbeiten die Schülerinnen und Schüler schulartenübergreifend zusammen.

 

Das Lernen im Lernstudio erfordert von den Schülerinnen und Schülern ein hohes Mass an Eigenverantwortung. Dadurch werden insbesondere die überfachlichen Kompetenzen gefördert. Zudem bietet es die Möglichkeit, an individuellen Zielen zu arbeiten.

Niveaus
In der Regel werden pro Niveaufach zwei Niveaukurse geführt.

  • Niveau A mit erweiterten Anforderungen (Sekundarschulniveau)
  • Niveau B mit Grundanforderungen (Realschulniveau)

Sofern die Werkschule in die kooperative Oberstufe einbezogen wird, kann die Gemeinde pro Niveaufach Kurse mit drei unterschiedlichen Leistungsanforderungen anbieten.

  • Niveau C (entspricht dem Werkschulniveau)

Der Besuch des Niveaus C ist ausschliesslich Schülerinnen und Schülern der Werkschule vorbehalten.

 

Zeitpunkt
Die Niveaueinteilung in den Fächern Mathematik und Englisch erfolgt aufgrund der Zeugnisnote des 2. Semesters der 6. Primarklasse.

 

Kriterien
Niveau A: Zeugnisnote von 4.5 oder mehr
Niveau B: Zeugnisnote von 4 oder weniger

Bei drei Niveaukursen erfolgt bei einer Zeugnisnote von mindestens 4.0 die Zuweisung in den mittleren Niveaukurs.

Wechsel des Niveaus

  • Ein Wechsel des Niveaukurses erfolgt in der Regel auf Beginn eines Semesters.
  • Ausnahmsweise ist auf Empfehlung des Lehrpersonenteams der betreffenden Schülerin bzw. des betreffenden Schülers sowie im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten ein Wechsel der Niveaukurse während des Semesters möglich.

Massgebend für einen Wechsel sind die Leistungen und die mutmassliche Entwicklung der Schülerin, des Schülers.

Leistungswillige Schülerinnen und Schüler, die von einem tieferen in einen höheren Niveaukurs wechseln, werden frühzeitig unterstützt (bspw. mit Liftkursen), damit der Anschluss im höheren Niveau gewährleistet werden kann. Bei dieser Förderung werden die Kenntnisse erweitert und fehlender Stoff sowie Zusatzstoff behandelt. Der zusätzliche Förderunterricht wird vor und/oder nach dem Niveauwechsel erteilt.

Bei deutlicher Überforderung der Schülerin, des Schülers ist ein Wechsel in den tieferen Niveaukurs sinnvoll. Dies muss aufgrund ungenügender Leistungen und der mutmasslichen Entwicklung angezeigt sein.

Über den Wechsel entscheiden das Lehrpersonenteam der betreffenden Schülerin bzw. des betreffenden Schülers, die Erziehungsberechtigten sowie die oder der Jugendliche gemeinsam.

Können sich das Lehrpersonenteam der betreffenden Schülerin bzw. des betreffenden Schülers und die Erziehungsberechtigten nicht über einen Wechsel des Niveaus einigen, entscheidet die Rektorin, der Rektor.

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